Sachverständigenprüfung

SACHVERSTÄNDIGENPRÜFUNG VON HEIZÖLTANKANLAGEN

Regelmäßige Prüfungen

Zweckmäßigkeit

Die Prüfung von unterirdischen Tanks und Keller­tanks ab einem Fassungs­ver­mögen von 10.000 Litern durch einen zugelassenen Sach­ver­ständigen ist in regelmäßigen Ab­ständen gesetzlich vorge­schrieben. Bei der Prüfung wird ein Gut­achten erstellt, das an die jeweilige Wasser­schutz­behörde bzw. das zuständige Land­rats­amt weiter­geleitet wird.

Die Tankanlagen-Prüfung wird im Normalfall alle 5 Jahre bzw. in Wasser­schutz­gebieten alle 2 ½ Jahre fällig. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde im Bedarfs­fall jeder­zeit eine entsprechende Prüfung anordnen.

Auch bei der Still­legung von Erd­tanks jeder Größe sowie von Keller­tank­anlagen ab 10.000 Litern Fassungs­volumen, erfolgt im Anschluss der Arbeiten eine Prüfung durch einen zugelassenen Sach­verständigen. Dies gilt auch, wenn eine still­gelegte Tank­anlage wieder in Betrieb genommen werden soll.

Eine Sachverständigenprüfung steht an?

Beachten Sie die Prüfungsintervalle für oberirdische und unterirdische Tankanlagen.
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Vorgehensweise

bei Erdtanks

Bei Erdtanks wird zunächst die Schachtabdeckung geöffnet, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Belastbarkeit (bei befahrbaren Flächen) und der Beschaffenheit der Schachtabdeckung liegt. Anschließend werden der Tankdomdeckel sowie die vorhandenen Armaturen im Domschacht überprüft. Bestandteil des zu erstellenden Gutachtens ist ebenso die Prüfung der Überfüllsicherung (Grenzwertgeber), wie die Dichtheit der Anschlussgarnitur der Kupferleitungen im Domschacht. Im Falle von Leckanzeigegeräten mit Flüssigkeitsüberwachung, wird der Durchfluss am Prüfhahn im Domschacht begutachtet. Bei Tanks mit einer Kunststoff-Innenhülle werden die Anschlüsse der Vakuumleitungen am Tank und im weiteren Verlauf bis zum Leckanzeiger überprüft. Die Ölführenden Leitungen werden am Anschluss im Tankdomschacht auf Dichtheit überprüft. Sind diese Leitungen nicht einsehbar, kann eine Druckprobe der Leitung durchgeführt werden. Sie gibt Aufschluss über die Dichtheit der Leitungen.

Im Anschluss daran werden die Armaturen und Leitungen sowie der Leckanzeiger im Gebäude begutachtet. Konkret wird hierbei auf den Verlauf und Anschluss der Ölleitungen am Ölfilter sowie auf die Funktion des Leckanzeigers geachtet.

bei Kellertanks

Im Falle eines Kellertanks wird zunächst der Einstieg in den Tankraum einer Prüfung unterzogen. Das Hauptaugenmerk liegt in erster Linie auf der Einstiegstür und deren Beständigkeit gegenüber Feuer sowie deren selbstständiges Schließen. Anschließend steigt der Prüfer in den Tankraum und kontrolliert die Beschaffenheit des Auffangraumes. Unter anderem müssen der ölbeständige Anstrich des Raumes –auch unterhalb des Tanks - sowie die Seitenwände (3-fach-Anstrich) tadellos sein. Vorgeschriebene Hohlkehlen in den Wandübergängen müssen vorgesehen sein. Unzulässig sind allerdings Einbauten oder Rohrdurchführungen. Ebenso wie bei Erdtanks ist eine Kontrolle der Rohrleitungen und Ölleitungen sowie des Grenzwertgebers fester Bestandteil der Prüfung. Bei Kellertanks wird darüber hinaus auch überprüft, ob eine sogenannte Hebesicherung im höchsten Punkt der Rohrleitung und eine Überdrucksicherung (Berstsicherung) existiert.

Abschließend folgt ein Prüfgutachten bzw. Prüfbericht, der an die jeweilige Behörde sowie den Betreiber weitergeleitet wird.

Hinweis

Da die oben genannten Tanks prüfpflichtig sind, sollte eine Prüfung im vorgeschriebenen Zeitraum auf jeden Fall beauftragt werden. Dies gilt auch für sogenannte „nicht gemeldete“ Anlagen. Wer dies nicht beachtet, macht sich strafbar. Sollte es in diesem Zusammenhang z.B. zu einem Ölschaden kommen, entfällt der Versicherungsschutz.

Telefon: +49(0)8331/ 4004